Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. CONACORD Voigt GmbH & Co KG, Lippstadt

 

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten ausschließlich für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen, auch für künftige Geschäfte, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart wird. Abweichende Bestimmungen und Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, soweit wir deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch soweit wir Leistungen oder Lieferungen vorbehaltlos in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Kundenbedingungen an den Kunden erbringen/entgegennehmen.

 

Angebot und Vertragsabschluß

Die Bestellung des Bestellers ist ein bindendes Angebot. Das Angebot wird nach unserer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung angenommen oder abgelehnt. Erfolgt eine unverzügliche Lieferung, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

An Abbildungen, Zeichnungen, Fotos und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht, Urheberrecht und die Rechte aus Patent- und Gebrauchsmustergesetz vor. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

 

Preise und Zahlung

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder aus separaten Vereinbarungen nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise “ab Werk“. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz. Frühere Preislisten und Angebote werden mit jeder neuen Preisliste und jedem neuen Angebot ungültig.

Nicht vorhergesehene Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen, Verhandlungen über eine Preisangleichung zu verlangen und im Falle der Nichteinigung vom Vertrage zurückzutreten.

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.

Bei Nachbestellungen wird der Vermerk „wie gehabt“ nur auf die Sortenbezeichnung der Ware, nie aber auf den Preis verstanden.

Alle Artikel - soweit nach Gewicht berechnet- werden brutto für netto einschließlich Verpackung gewogen und berechnet.

Der Lauf der Zahlungsfristen bzw. -ziele beginnt ab Rechnungsdatum bzw. Versandtag der Ware.

Skonto ist nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen zulässig und nur unter der Voraussetzung, daß sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind.

Die Zahlung hat zu erfolgen, durch Scheck-, Bank-, Giro- oder Postschecküberweisung. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.

Die Nichteinhaltung des Zieles oder Abweichung von den Zahlungsbedingungen berechtigen, zu Berechnung von Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe von 4 % über Bundesbankdiskont und geben dem Lieferanten das Recht, ohne Nachfriststellung oder besonderen Hinweis von jeder weiteren Lieferungsverpflichtung zurückzutreten. Bei Nachweis eines höheren Verzögerungsschadens, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, werden alle sonstigen Forderungen sofort fällig, wenn nicht der Vertragspartner nachweist, daß er den Verzug nicht zu vertreten hat.

Aufrechnungsrechte stehen dem Betreiber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von uns anerkannt sind, in keinem Fall aber mit an ihn abgetretenen Ansprüche.

Wir sind bei Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, die Ware zurückzunehmen und zu diesem Zweck selbst oder durch schriftlich Bevollmächtigte die Räume des Bestellers zu betreten, in denen die Ware gelagert ist. Ein gerichtlicher Titel ist hierzu nicht erforderlich. Jede weitere Lieferung kann abgelehnt oder von Vorauszahlung abhängig gemacht werden.

Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die alten Forderungen anzurechnen.

Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Zahlungsunfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere wenn er einen Scheck nicht einlöst, seine Zahlungen einstellt oder wenn die Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bekannt wird, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. In diesem Fall sind wir berechtigt Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Solange dies nicht erfüllt ist, sind wir zur Fortsetzung der Leistung nicht verpflichtet und können von allen Aufträgen zurücktreten.

 

Lieferung und Lieferzeit

Alle Angebote sind freibleibend. Mündliche Angebote bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Abweichende Bestelleinheiten berechtigen, ohne Rückfrage, zur Änderung der Auftragsmenge auf die nächsthöhere Verpackungseinheit.

Eine Gewähr für Einhaltung eines Liefertermins wird nicht übernommen. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.

Bei Verzögerung kann nur Annullierung nach angemessener Nachfrist, nicht aber Entschädigung oder Schadensersatz verlangt werden.

Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse, z.B. Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.

Die Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.

Bei nicht rechtzeitiger Abnahme durch Verschulden des Käufers berechnen wir unter Gewährung einer Nachfrist von 4 Wochen entweder die fertiggestellte Ware oder treten vom Vertrag zurück. Unsere Schadenersatzforderung bleibt hiervon unberührt

Wir sind vor Ablauf der Lieferfrist in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt. Teillieferungen und Rechnungen für funktionsfähige Einheiten sind zulässig. Extra-Anfertigungen sind vom Umtausch und Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.

Von uns oder in unserem Auftrag hergestellte Werkzeuge und Druckunterlagen bleiben unser Eigentum, auch wenn sie dem Käufer besonders berechnet werden. Vom Käufer genehmigte Andrucke sind für die endgültige Druckausführung allein maßgebend. Bei farbigen Druckausführungen gelten geringfügige farbliche Abweichungen nicht als Mängel. Der Käufer trägt die Verantwortung dafür, daß ihm die rechtliche Befugnis zur Vervielfältigung der bestellten Druckausführung zusteht.

Mit der Auftragserteilung erklärt der Besteller, daß er für das uns übergebene Material im Besitz der Nutzungsrechte ist. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte, solche Gegenstände zu liefern, sind wir nicht verpflichtet, die Rechtslage nachzuprüfen, aber berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit ein­zustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten und des entgangenen Gewinns zu verlangen. Der Besteller verpflichtet sich außerdem, uns unverzüglich von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Für alle Schäden, die uns aus der Geltendmachung vom Schutzrecht durch Dritte entstehen, hat der Besteller uns schadlos zu halten.

 

Versand

Der Versand erfolgt in jedem Falle, unabhängig vom Ort der Versendung, auf Gefahr des Käufers, die bereits mit der Versandbereitschaft beginnt. Reklamationen sind an den Beförderer zu richten.

Die Lieferung erfolgt unfrei, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Bei vereinbarter Frei-Haus-Lieferung ist die Empfangsstelle die Rampe des Kunden; Verpackung wird nicht berechnet.

Verpackungsart bleibt uns überlassen; sie erfolgt sachgemäß, doch ist die Haftung für Transportbeschädigung etc. ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Haftung bei Mängeln

Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach dem § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten innerhalb von 7 Tagen nach Wareneingang ordnungsgemäß durch Wareneingangskontrolle nachkommt und die erkennbaren und typischen Mängel offenlegt. In dieser Zeit hat der Kunde eine Mängelrüge an uns auszustellen. Bei begründeten und anerkannten Beanstan­dungen liefern wir, nach unserer Wahl Ersatz oder leisten entsprechende Gutschrift, ohne weitergehende Ansprüche anzuerkennen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Kunde sofort nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.

Ist der Mangel nicht feststellbar, trägt der Besteller die Kosten der Untersuchung.

Wir leisten keine Gewähr für Schäden und Störungen, die insbesondere auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte Installation, unsachgemäßem Gebrauch zurückzuführen sind.

Wir leisten für die Mängelfreiheit unserer Produkte die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfristen. Wir haften für uns zurechnenbare Körper- und Gesundheitsschäden, bei Verlust des Lebens des Kunden oder seine Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz in Höhe der von uns abgeschlossenen Produkthaftpflichtversicherung. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir gegenüber Unternehmen nicht, wenn es sich um Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten handelt, sonst nur in Höhe des nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

Bei Vorliegen eines Mangels sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang..

Rücklieferungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und abzüglich vorher vereinbarter Aufarbeitungskosten angenommen.

Handelsübliche oder technisch bzw. rohstoffmäßig bedingte Abweichungen in Qualität, Farbe, Gewicht, Längen und Aufmachungen können nicht beanstandet werden. Eine Garantie für Farbbeständigkeit bei Kunststoffen wird nicht übernommen.

Eine Gewähr für die Eignung unserer Erzeugnisse für den vom Käufer beabsichtigten Verwendungszweck kann nicht übernommen werden. Gebrauchs­anweisungen und Empfehlungen werden nach bestem Gewissen und aufgrund der Erfahrungen in der Praxis gegeben. Sie sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen. In keinem Fall kann aus ihnen eine Haftung für Schäden oder Nachteile, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, hergeleitet werden.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der laufenden Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel behalten wir uns das Eigentum an unseren Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr geäußert werden dürfen, vor.  Der Kunde ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des berechneten Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer an uns ab, unabhängig davon, ob der Vertragsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde ist nach Abtretung zur Einziehung der Forderung auch angesichts unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, ermächtigt.  So lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, und nicht im Zahlungsverzug ist, verpflichten wir uns die Forderung nicht selbst einzuziehen.

Wird die Ware vor Zahlung des Kaufpreises weiter­verkauft, so gilt an deren Stelle die Kaufpreisforderung als an den Lieferer abgetreten.

Pfändungen und sonstige Gefährdungen unseres Eigentums sind sofort anzuzeigen.

Dem Käufer ist die Weiter­veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware nur in der Weise gestattet, daß auch der weitere Erwerber nur Vorbehaltseigentum erwirbt. Bei Verbindung, Vermischung, Verarbeitung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gehen die auf diese Weise entstandenen Waren/Warengesamtheiten in unser Eigentum über. Veräußert der Käufer Ware, ohne auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und geht auf diese oder auf irgendeine andere Weise unser Eigentum an der gelieferten Ware vor Erfüllung sämtlicher Forderungen aus laufender Geschäftsverbindungen unter, so gelten hiermit die vom Käufer aus der Weiterveräußerung oder aus sonstigem Rechtsgrund gegen Dritte zustehenden Forderungen als an uns sicherheitshalber abgetreten.

 

Digitale Produkte

Nicht physische Produkte, wie z.B. 3D-Druckvorlagen, Filme und Bilder, dürfen nach dem Kauf durch den Käufer auf unbestimmte Zeit genutzt werden.

Der Weiterverkauf dieser Produkte und Bestandteile dieser Produkte ist verboten.

 

Erfüllungs- und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist unser Firmensitz.

Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, auch aus Wechsel- und Scheckprozessen, ist ausschließlich Lippstadt.

Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hiermit aufgehoben.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der fehlerhaften Bestimmung tritt eine wirksame Vereinbarung, die den wirtschaftlichen Zweck de fehlerhaften Bestimmung am nächsten kommt.

 

August 2015

 

Postanschrift: CONACORD Voigt GmbH & Co KG, Postfach 13 60, D-59523 Lippstadt, post@conacord.de